AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Reitschule „Reitharmonie Reutlingen“

 

 

Reitharmonie Reutlingen

Inhaber: Sascha Berggötz

Geschäftsführerin: Tatjana Berggötz

Im Gewann Weiher, 72762 Reutlingen

Büroanschrift: Forstweg 5, 72175 Dornhan

Steuernummer: 15112/35402

(im Folgenden „Reitharmonie Reutlingen“ genannt)

In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten sind dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

Hinweis zu unseren Reitanlagen: Wir arbeiten bei allen Angeboten ausschließlich ohne Reithalle — unser Unterricht findet auf unserem Allwetterreitplatz sowie in unserem schönen Ausreitgelände statt.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle zwischen der Reitharmonie Reutlingen und dem Reitschüler geschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitkursen, Reitunterricht und tiergestützter Therapie gemäß unserem Leistungsangebot sowie für das Betreten unseres Betriebsgeländes.

Ist der Reitschüler minderjährig, sind alle Verträge von seinem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen bzw. online zu bestätigen.

Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Reitunterrichts und zum Wohl der Tiere ist es erforderlich, die Besucherzahl auf unserem Betriebsgelände auf das Nötigste zu beschränken. Die Eltern unserer Schüler sind jederzeit willkommen, den Reitstunden zuzuschauen oder Fragen zur Entwicklung ihres Kindes zu stellen. Wir bitten jedoch darum, sich dabei kurzzufassen und sich ruhig am Reitplatzrand zu verhalten, damit ein ruhiger Unterrichtsablauf für alle Schüler gewährleistet ist.

 

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand und -Durchführung

 

(1) Die Reitharmonie Reutlingen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 4 Jahren das Reithobby näherzubringen. Der Reitschüler kann zwischen folgenden Leistungen wählen:

 

a) Einzelunterricht/Doppelunterricht über Onlinebuchung

 

Die Reitstunde wird den Konzentrationsfähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten des Reitschülers angepasst und findet wahlweise für folgende Dauer statt:

  • 60 Minuten, einschließlich Vor-/Nachbereitungs-, Auswertungs- oder Pflegephase, sodass besonders individuell gelernt werden kann; nur in Ausnahmefällen (Frost, Sturm, extreme Hitze) wird auf Theorieunterricht umgestellt.
  • 30 Minuten, in denen überwiegend geritten wird; nur in Ausnahmefällen (Frost, Sturm, extreme Hitze) wird auf Theorieunterricht umgestellt.

Doppelstunde: Alternativ zum Einzelunterricht können sich zwei Reitschüler gemeinsam zu einer 60-minütigen Reitstunde einbuchen. Die Teilnehmer sollten hierfür möglichst über ein vergleichbares Reitniveau verfügen. Es gelten dieselben Rahmenbedingungen wie beim übrigen Einzelunterricht (z. B. Buchung, Absage, Kündigung).

Die Dauer des Einzelunterrichts richtet sich demnach nach dem Wunsch des Reitschülers. In dieser Unterrichtsform lernt der Reitschüler:

Im Alter von 4–6 Jahren: sich spielerisch und motorisch auf die Bewegungen seines Ponys einzulassen sowie auf sein Körpergefühl zu hören, um die Muskulatur entsprechend einzusetzen und zu trainieren. Der Reitschüler bestimmt in Absprache mit uns individuell den Schwerpunkt seiner Reitstunde – ob dieser auf dem Reiten oder auf der Pflege und Versorgung der Ponys liegt, richtet sich nach seiner jeweiligen Tagesform. Unser Ziel ist es, dem Reitschüler zu ermöglichen, in seinem eigenen Tempo zu lernen und möglichst viele Fragen rund um das Thema Pony selbstständig beantworten zu können. Hierfür ist es erforderlich, dass Eltern oder Begleitpersonen eine rein zuschauende Rolle einnehmen, damit dem Reitschüler der nötige Raum für selbstständiges Lernen bleibt.

Ab 6 Jahren: Vertiefung der Reittechnik sowie Bodenarbeit am und mit dem Pferd. In manchen Fällen ist eine individuelle 1:1-Betreuung für die Entwicklung des Reitschülers die bestmögliche Lösung.

In jedem Alter: Insbesondere für Erwachsene empfiehlt sich Einzelunterricht als Einstieg und zum gegenseitigen Kennenlernen.

 

b) Einzelunterricht: flexibel per Onlinebuchung oder nach Absprache als wöchentlicher fester Termin

 

Der Einzelunterricht kann entweder flexibel über unsere Onlinebuchung in Anspruch genommen werden, oder nach Absprache mit uns zu einem festen wöchentlichen Termin. Ablauf und Inhalte entsprechen in beiden Fällen dem unter a) beschriebenen Einzelunterricht. Es kann zwischen 30 und 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) gewählt werden.

 

c) Gruppenunterricht – PonyZwerge & PonyHelden

 

Altersgruppe: ab dem 4. Lebensjahr (PonyZwerge ca. 4–6 Jahre, PonyHelden Grundschulalter bis ca. 10 Jahre)

  • PonyZwerge – Gruppengröße: maximal 4 Kinder je 1–2 Ponys; Dauer: 60 Minuten, wöchentlich in den Schulwochen
  • PonyHelden – Gruppengröße: maximal 6 Kinder je 1–3 Pferde; Dauer: 60 Minuten bei einer Gruppengröße von bis zu 3 Kindern, ab einer Gruppengröße von 4 Kindern 90 Minuten – jeweils wöchentlich in den Schulwochen

Der Kurs richtet sich an Einsteiger mit wenig oder keiner Erfahrung und vermittelt altersgerecht in kleinen Gruppen sowohl die Pflege und den Umgang mit dem Pferd am Boden als auch das Reiten. Dazu gehören unter anderem: das Pferd von der Weide holen, Aufhalftern, Putzen, Satteln, Trensen, das richtige Führen, Auf- und Absteigen, verschiedene Sitzarten, die Reiterhilfen, einfache Bahnfiguren, Turnübungen auf dem Pferderücken sowie ruhige, geführte Ausritte.

 

Spielerisch lernen die Kinder den respektvollen, pferdegerechten und harmonischen Umgang mit dem Pferd – wie es lebt, was es mag und was nicht. Balance und Geschicklichkeit werden trainiert, Fühlen und Empfinden geweckt und Teamfähigkeit gefördert. So schaffen wir die Grundlage für den späteren klassischen Reitunterricht mit kombinierten Team- und Einzelaufgaben. Die Kinder gestalten den Unterricht aktiv mit. Bei schlechten Wetterbedingungen bieten wir altersgerechten Theorieunterricht und Bodenarbeit an. Neben dem Reiten stehen auch Pferdekommunikation, Bodenarbeit, Sattel- und Pferdekunde im Mittelpunkt.

Hinweis: Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen kann es im Einzelfall erforderlich werden, diesen Gruppenunterricht mit einer anderen Gruppe zusammenzulegen. Hierzu sind wir ohne vorherige Rücksprache berechtigt.

 

d) Gruppenunterricht für Fortgeschrittene – PonyProfis (ca. 10–99 Jahre)

  • Gruppengröße: maximal 6 Reiter
  • Dauer: 60 Minuten bei einer Gruppengröße von bis zu 3 Reitern, ab einer Gruppengröße von 4 Reitern 90 Minuten – jeweils wöchentlich in den Schulwochen

Für Jugendliche und Erwachsene bieten wir in kleinen Gruppen qualifizierten Reitunterricht an. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ein Pferd selbstständig von der Koppel bzw. vom Paddock geholt, geputzt, gesattelt und getrenst sowie frei im Schritt und Trab geritten werden kann. Jeder Reiter erhält ein eigenes Lehrpferd. Bei schlechtem Wetter bieten wir Theorieunterricht und Bodenarbeit an.

Hinweis: Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen kann es im Einzelfall erforderlich werden, den Gruppenunterricht mit einer anderen Gruppe zusammenzulegen. Hierzu sind wir ohne vorherige Rücksprache berechtigt.

e) Zusatzangebote (saisonbezogen)

Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir saisonal weitere Dienstleistungen an, die separat über unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle beschrieben und beworben werden. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil dieser AGB und damit bindend; sie sind unserem Buchungstool und unserer Website zu entnehmen. Mit der Buchung einer Leistung bestätigt der Reitschüler auch die jeweiligen saisonalen Rahmenbedingungen. Zu unseren Zusatzangeboten zählen z. B.:

  • Pony-Führerschein®
  • Reitunterricht für Kinder und Erwachsene
  • Tiergestützte Therapie
  • Bodenarbeit
  • Ausritte
  • Kindergeburtstage
  • Ferienkurse
  • Ausbildung und Beritt von Pferden & Ponys

(2) Die Reitstunden finden bei jedem Wetter statt. Die Reitharmonie Reutlingen verfügt über keine Reithalle und arbeitet ausschließlich auf unserem Allwetterreitplatz sowie in unserem Ausreitgelände.

(3) Wir verpflichten uns, dem Reitschüler für die Dauer des gebuchten Leistungsangebots entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß § 2 a) bis e) ein geeignetes Pferd sowie einen Reitlehrer bereitzustellen.

(4) Die Zuteilung der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht.

 

 

 

§ 3 Preise, Gebührenübersicht und Rabatte

 

(1) Unsere Leistungen bieten wir zu folgenden Preisen an:

Leistung

Dauer

Preis

Einzelunterricht (Onlinebuchung / fester Termin)

60 Minuten

75,00 €

Einzelunterricht (Onlinebuchung / fester Termin)

30 Minuten

45,00 €

Doppelstunde (2 Reitschüler, ähnliches Niveau)

60 Minuten

110,00 € gesamt

Gruppenunterricht PonyZwerge

60 Minuten, wöchentlich

149,00 € / Monat

Gruppenunterricht PonyHelden

60 Min. (bis 3 Kinder) / 90 Min. (ab 4 Kindern), wöchentlich

149,00 € / Monat

Gruppenunterricht PonyProfis

60 Min. (bis 3 Reiter) / 90 Min. (ab 4 Reitern), wöchentlich

149,00 € / Monat

 

Individuelle Angebote im Einzelunterricht können ganzjährig über info@reitharmonie.de erfragt werden.

(2) Die Gruppenkurse finden in den Schulwochen statt, nicht in den Schulferien sowie an den örtlichen beweglichen Feiertagen/Brückentagen und den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg (Reutlingen/Hohbuch). Der Monatsbeitrag ist auf 12 Monate berechnet und monatlich zu entrichten. Er ist bis zum 10. eines jeden Monats vom Schüler bzw. Erziehungsberechtigten auf folgendes Konto zu überweisen:

 

Bankverbindung

Kontoinhaber: Reitharmonie Berggötz

IBAN: DE05 6425 1060 0013 7109 23

BIC: SOLADES1FDS

 

(3) Zusatzangebote (saisonbezogen): Die Preise richten sich nach dem Umfang der jeweiligen Leistung und werden in den angebotsbezogenen Ausschreibungen auf der Website und im Buchungstool angegeben. Sie werden für den Reitschüler deutlich erkennbar hinterlegt und sind bei der Buchung zu bestätigen.

(4) Rabatte:

  • Mitglieder der Gruppenstunden (PonyZwerge, PonyHelden oder PonyProfis) erhalten 10 % Rabatt bei Inanspruchnahme einer weiteren online buchbaren Dienstleistung der Reitharmonie.
  • Geschwisterkinder erhalten 15 % Rabatt auf den gesamten Monatsbeitrag beider Kinder im Gruppentarif (PonyZwerge, PonyHelden, PonyProfis).
  • Bei sonstigen Angeboten wie Einzelstunden oder Ferienprogrammen wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
  •  

§ 4 Online-Vertragsschluss / Widerruf

 

Die Reitharmonie Reutlingen vergibt Reitstunden nach Termin. Die Terminbuchung erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdienst und ist verbindlich, sofern wir zu den angegebenen Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können. Die Anmeldung zu den Gruppenstunden erfolgt über unser Online-Anmeldeformular. Bei der Buchung wählt der Reitschüler zwischen den in § 2 a) bis e) aufgeführten Leistungsangeboten. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

 

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

 

(1) Die Mindestlaufzeit des mit uns geschlossenen Vertrages beträgt zunächst 3 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und läuft so lange weiter, bis er von uns oder dem Reitschüler gekündigt wird.

(2) Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende von uns oder dem Reitschüler gekündigt werden.

(3) Dem Reitschüler steht ein Sonderkündigungsrecht zu:

  • a) mit sofortiger Wirkung, sofern der Reitschüler durch ärztliches Attest nachweist, dass eine Erkrankung die Teilnahme am Reitunterricht für mehr als 3 Monate ausschließt. Das Entgelt für den Monat, in dem die Kündigung erklärt wird, wird nicht erstattet.
  • b) mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende, wenn eine nachweisliche schulische oder berufliche Veränderung dazu führt, dass der Unterrichtstermin nicht mehr eingehalten werden kann und sich unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen kein geeigneter Alternativtermin innerhalb der einmonatigen Frist finden lässt.
  • c) mit sofortiger Wirkung zu dem Tag, an dem wir unsere AGB inhaltlich maßgeblich zu Lasten des Kunden ändern, sofern der Reitschüler innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung kündigt. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt die Zustimmung des Reitschülers zur Änderung als erteilt, und der Vertrag besteht auf Grundlage der geänderten AGB fort.

(4) Der Reitharmonie Reutlingen steht ihrerseits ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Reitschülers gegen diese AGB, die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung sowie bei einem Verhalten, das den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf oder die Sicherheit von Mensch und Tier gefährdet. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall zu vergüten.

 

§ 6 Durchführung des Reitunterrichts sowie Verhinderung

 

Die Gruppenkurse finden in den Schulwochen statt, nicht in den Schulferien sowie an den örtlichen beweglichen Feiertagen/Brückentagen und den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg (Reutlingen/Hohbuch). Eine Erstattung der in diesem Zeitraum anfallenden Monatsbeiträge erfolgt nicht, da diese Ausfallzeiten bei der Preiskalkulation der Gruppenstunden bereits berücksichtigt sind.

Darüber hinaus sind einzelfallbezogene Verhinderungen möglich, die dem Reitschüler rechtzeitig mitgeteilt werden; in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des ausgefallenen Reitunterrichts. Bei witterungsbedingten Einschränkungen (z. B. Hitze, Sturm, Regen, Schneefall) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang durch Theorieunterricht ersetzt.

(4) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig; ein Anspruch auf Nachhol­unterricht oder Auszahlung besteht nicht.

  • a) Einzel- und Therapiestunden, die nicht oder nicht innerhalb von 24 Stunden vor Beginn abgesagt wurden, werden vollständig in Rechnung gestellt.
  • b) Unterrichtsstunden, die vom Lehrer versäumt werden, werden nach Absprache nachgeholt oder ausbezahlt.
  •  

§ 7 Auskunftspflicht des Reitschülers

 

(1) Der Reitschüler ist verpflichtet, uns vor Beginn des Reitunterrichts über bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen zu informieren, die die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen oder ausschließen können. Hierzu zählen beispielsweise Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes oder Asthma.

(2) Ändern sich die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten des Reitschülers (z. B. Anschrift, Telefonnummer), ist uns dies unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Wir sichern einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns im Rahmen dieser Auskünfte überlassenen Informationen und Daten zu.

 

§ 8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung

 

(1) Das Betreten und der Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände sowie die Inanspruchnahme unserer Leistungen, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht (vgl. § 6, Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts), erfolgen auf eigene Gefahr des Reitschülers. Der Reitschüler ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme unserer Leistungen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung vorzuhalten und uns den Nachweis hierüber auf Aufforderung umgehend zu erbringen.

(2) Der Reitschüler ist verpflichtet, für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene, eng anliegende Bekleidung zu tragen. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.

(3) Während der gesamten Leistungsdurchführung ist das Tragen folgender Ausrüstung zwingend erforderlich:

  • Reithelm: Ein für den Reitschüler geeigneter Reit- oder Fahrradhelm ist verpflichtend zu tragen. Erfüllt der Helm die sicherheitsrelevanten Vorgaben nicht mehr (z. B. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), ist er umgehend durch einen geeigneten Helm zu ersetzen.
  • Schuhwerk: Es ist geeignetes Schuhwerk zu tragen, das über die Knöchel reicht, einen leichten Absatz besitzt und rutschfest, jedoch nicht grobstollig profiliert ist (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnliches loses Schuhwerk sind untersagt.
  • Handschuhe: Geeignete Reithandschuhe sind verpflichtend zu tragen.

(4) Erscheint der Reitschüler ohne die in § 8 (2) und (3) genannte Ausrüstung oder ist diese in ungeeignetem Zustand, und kann innerhalb angemessener Zeit kein geeigneter Ersatz beschafft werden, dürfen wir den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind vom Reitschüler zu zahlen; eine Erstattung erfolgt nicht.

(5) Das Tragen von Schmuck (z. B. Ringe, Armbänder, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe) ist während der gesamten Leistungsdurchführung untersagt.

(6) Aus Sicherheitsgründen ist der Reitschüler verpflichtet, lange Haare während der gesamten Leistungsdurchführung zu einem Zopf zusammenzubinden.

(7) Das anwesende Personal, insbesondere der Reitlehrer, ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Sicherheit und Ordnung sowie zur Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann dies zum Abbruch des Reitunterrichts sowie zum Verweis vom Betriebsgelände führen.

(8) Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung nach § 2 unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Nicht umfasst hiervon sind die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.

(9) Reitschüler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten bzw. online gebuchten Unterrichtszeit in der Obhut des Reitlehrers und müssen sich darüber hinaus in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Reitschülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet, sich während der Öffnungszeiten auf dem Gelände der Reitharmonie Reutlingen aufzuhalten; hierfür übernehmen wir keine Haftung.

Wir haften nicht für Schäden, die der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen oder der Nutzung der Einrichtung erleidet, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, das uns zuzurechnen ist. Für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung; hierfür ist der Reitschüler selbst verantwortlich.

Aufsichtspersonen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Reitunterricht nicht gestört wird. Dazu gehört insbesondere, sich ausschließlich in den vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, mitgebrachte Utensilien (z. B. Kinderwagen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrträchtig abzustellen sowie Kinder und andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen.

(10) Das Betreten unserer Stallungen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern in besprochenen Stallbereichen und Freiläufen im Zusammenhang mit dem gebuchten Leistungsangebot.

(11) Das Füttern sämtlicher Tiere auf unserem Betriebsgelände, insbesondere der Pferde, ist grundsätzlich untersagt und im Einzelfall nur nach Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers gestattet. Die entsprechenden Hinweisschilder auf unserem Betriebsgelände sind zwingend zu beachten.

(12) Eigene Hunde dürfen unser Betriebsgelände ausschließlich angeleint betreten.

(13) Wir sind berechtigt, eine für Reitschüler und Besucher gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält insbesondere Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf unserem Betriebsgelände, den Umgang mit den Pferden sowie die Wahrung der Rechte Dritter.

 

§ 9 Parken auf dem Betriebsgelände

 

Da unsere Einfahrt nur begrenzten Platz bietet, bitten wir Sie, ausschließlich auf dem Parkplatz der Moto-Cross-Gaststätte zu parken. Unsere Schüler besitzen hierfür die entsprechende Erlaubnis. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf unserem Hofgelände die Gefahr besteht, dass Fahrzeuge aufgrund von Bodenunebenheiten aufsetzen.

 

§ 10 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

 

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus innerbetrieblichen Gründen oder aufgrund sonstiger Änderungen erforderlich wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

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