Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reitschule “Reitharmonie Reutlingen“ 
Reitharmonie Reutlingen 
Inhaber: 
Sascha Berggötz 
Geschäftsführerin: 
Tatjana Berggötz, Im Gewann Weiher in 
72762 Reutlingen 
Büroanschrift: Forstweg 5, 72175 Dornhan 
Steuernr.:15112-35402

 

(im Folgenden „Reitharmonie Reutlingen“ genannt)

 

In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist. 

 

§ 1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle zwischen der Reitharmonie Reutlingen und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen, Reitunterricht, tiergestützte Therapie gemäß unserem Leistungsangebot, sowie für das Betreten unserer Betriebsstätte. Im Falle von Minderjährigkeit des Reitschülers sind alle Verträge von dessen für ihn handelnden gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen bzw. online zu bestätigen. Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes des Reitunterrichts und insbesondere auch zum Wohle der Tiere, ist es zwingend erforderlich, dass wir die Besucherzahlen auf unserem Betriebsgelände aufs Nötigste beschränken. Die Eltern unserer Schüler sind jederzeit willkommen bei den Reitstunden zuzuschauen oder auch gerne Fragen zur Entwicklung ihres Kindes zu stellen, jedoch bitten wir Sie um einen ruhigen Stundenablauf aller Schüler zu gewährleisten, sich kurz zu halten und sich ruhig am Reitplatzrand zu verhalten. 

 

§ 2 Vertragsgegenstand und -Durchführung 

 

Die Reitharmonie Reutlingen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 4 Jahren das Reithobby näher zu bringen. Hierbei kann der Reitschüler zwischen folgenden Dienstleistungen wählen: 

 

a)Einzelunterricht über Onlinebuchung

 

Den Konzentrationsfähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten des Reitschülers angepasst, findet diese Reitstunde für die Dauer von:

60 Minuten statt, welche eine Vor-/Nacharbeitungs-/Auswertungs- oder Pflegephase einschließt, sodass außerordentlich individuell gelernt werden kann. 

Oder 30 Minuten statt, in welchem zumeist geritten wird und nur in Ausnahmefällen (Frost, Sturm, unerträgliche Hitze) auf Theorieunterricht umgestellt wird, und dieser Zeitslot besser zum Reitschüler passt. 

 

Die Dauer des Einzelunterrichtes gestaltet sich demnach optional nach dem Wunsch des Reitschülers. 

In dieser Form des Unterrichts lernt der Reitschüler:

Im Alter von 4-6 Jahren: Sich spielerisch und motorisch auf die Bewegungen seines Ponys einzulassen sowie auf sein Körpergefühl zu hören, um dementsprechend seine Muskulatur einzusetzen und zu trainieren. Der Reitschüler kann in Absprache mit uns individuell seine Reitstunde selbst bestimmen. Ob hierbei der Schwerpunkt auf dem Reiten oder dem Lernen über die Pflege und Versorgung der Ponys liegt, richtet sich grundsätzlich nach der physischen und psychischen Tagesform des Reitschülers. Unser Ziel ist es, dem Reitschüler die Möglichkeit einzuräumen, dass er in seinem eigenen Tempo lernt und hierdurch in die Lage versetzt wird, möglichst viele Fragen rund um das Thema Pony verstehen und eigenständig beantworten zu können. Zum Erreichen unseres Ziels ist es erforderlich, dass die Eltern oder Begleitpersonen lediglich eine zuschauende Rolle übernehmen. Wir wollen dem Reitschüler den Raum für Selbstständigkeit und selbstständiges Lernen lassen.

 

Ab 6 Jahren die Vertiefung der Reittechnik und Arbeit am und mit dem Pferd vom Boden aus: Es kommt immer wieder zu Situationen, bei denen eine individuelle 1:1-Betreuung für die Entwicklung des Reitschülers die bestmögliche Lösung ist. 

 

In jedem Alter: Als Einstieg und zum gegenseitigen Kennenlernen empfiehlt sich vor Allem bei Erwachsenen Einzelunterricht. 

 

b) Einzelunterricht kann nach Absprache zum wöchentlich festen Termin in Anspruch genommen werden. Das Vorgehen und die Inhalte entsprechen dem Einzelunterricht in der Onlinebuchung.

 

Es ist möglich zwischen 30 Minuten und 60Min inkl. Nach- Vorbereitungszeit zu wählen. 

 

c) Gruppenunterricht Altersgruppe: ab dem 4. Lebensjahr Im Gruppenunterricht wird der Kenntnisstand des Reitschülers unterschieden, um beste Lernerfolge zu ermöglichen: 

 

PonyZwerge(Vorschulalter ca 4-6) & Reit/Voltis (Grundschulalter bis ca. 6-12 J.) 

 

Einsteiger, die wenig oder keine Erfahrung haben und sowohl die Pflege, den Umgang mit dem Pferd am Boden und auch das Reiten beginnend erlernen. Hier lernen ihre Kinder altersgerecht in kleinen Gruppen von max. 4 Kindern und 1-2 Pferden die Grundbegriffe des Reitens. Der Kurs vermittelt praktisches und theoretisches Wissen rund um unseren Partner Pferd. Dazu gehören z.B.: Das Pferd von der Weide holen, das Aufhalftern, Putzen, Satteln, Trensen, das richtige Führen, Auf und Absteigen, die verschiedenen Sitzarten, die Reiterhilfen, einfache Bahnfiguren, Turnübungen auf dem Pferderücken, sowie ruhige, geführte Ausritte. Spielerisch lernen die Kinder den respektvollen, pferdegerechten und harmonischen Umgang mit dem Pferd, wie es lebt, was es mag und was es nicht mag. Balance und Geschicklichkeit werden trainiert, Fühlen und Empfinden werden geweckt und Teamfähigkeit gefördert. Wir schaffen die Grundlage für den späteren klassischen Reitunterricht mit kombinierten Team- und Einzelaufgaben. Die Kinder planen und gestalten den Unterricht aktiv mit. Bei schlechten Wetterbedingungen bieten wir altersgerechten Theorieunterricht und Bodenarbeit an. Das Reiten steht in den Gruppenkursen „PonyZwerge und Reit/Voltis nicht nur im Vordergrund, sondern auch die Pferdekommunikation, Bodenarbeit, Sattel und Pferdekunde allgemein. 

 

d) Gruppenreitunterricht für Fortgeschrittene – PonyProfis (ca 10-99J.)

 

Für Jugendliche sowie Erwachsene, bieten wir in kleinen Gruppen von max. 5 Reitern qualifizierten Reitunterricht an. Um in diesen Gruppen starten zu können, sollte man mühelos und selbstständig ein Pferd von der Koppel/vom Paddock holen können, Putzen, Satteln, Trensen, und frei im Schritt und Trab reiten können. Im Gruppenunterricht hat jeder Reiter ein Lehrpferd. Bei schlechtem Wetter bieten wir Theorieunterricht und Bodenarbeit an. 

 

BEACHTE: Durch höhere Gewalt sowie anderweitig nicht vorhersehbare Ereignisse kann im Einzelfall erforderlich werden, dass die Durchführung des Gruppenunterrichts durch Zusammenschluss mit einer anderen Gruppe möglich gemacht wird. Hierzu sind wir ohne vorherige Rücksprache berechtigt. 

 

(1) Zusatzangebote
(saisonbezogen) Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir saisonal weitere Dienstleistungen an, welche separat über unsere Webseite oder App beschrieben und beworben werden. Zusätzlich sind die Zusatzangebote üblicherweise über unsere Social- Media-Kanäle einsehbar. 

Die Dienstleistungskonditionen werden ebenfalls über die oben genannten Wege veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil dieser AGB und damit bindend ist, entnehmen Sie bitte unserem Buchungstool und der Webseite. 

Mit der Buchung der jeweiligen Leistung bestätigen sie auch die saisonalen Rahmenbedingungen. Zu unseren Zusatzangeboten gehören z.B.: 

 

· Pony-Führerschein® 
· Reitunterricht für Kinder und Erwachsene 
· tiergestützte Therapie 
· Bodenarbeit 
· Ausritte 
· Kindergeburtstage 
· Ferienkurse 
· Ausbildung und Beritt von Pferden & Ponys 

 

(2) Die Reitstunden finden ausschließlich bei jedem Wetter statt. Die Reitharmonie Reutlingen arbeitet im Vorzug unter freiem Himmel. 
(3) Wir verpflichten uns gegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß 
§2 a) bis e) dieser AGB, ein geeignetes Pferd sowie einen Reitlehrer bereitzustellen. 
(4) Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des für den Reitunterricht zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. 

 

§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht Rabattierungen 

  1. Unsere Leistungen bieten wir dem Reitschüler zu folgenden Preisen an: 
    Einzelunterricht in der Onlinebuchung Die Preise je Einheit für Einzelunterricht sowie Therapiestunden in der Onlinebuchung, sind saisonabhängig und sind dem Onlinebuchungstool auf der Webseite zu entnehmen. Individuelle Angebote im Einzelunterricht können ganzjährig über info@reitharmonie.de erfragt werden. 

     
  2. Gruppenunterricht:Pony-Zwerge und Reit/Voltis 
    Monatsgebühr: 139,-Euro Dauer: 60 Min. 

wöchentlich, in den Schulwochen 

Der Monatsbeitrag ist auf 12 Monate berechnet und monatlich durch zu entrichten Der Gruppenunterricht 
          „PonyProfis“ 

Monatsgebühr: 139,-Euro 

Dauer: 60 Min. wöchentlich, in den Schulwochen Der Monatsbeitrag ist auf 12 Monate berechnet und monatlich durch zu entrichten. 

 

 

Die Gruppenkurse/-unterricht finden in den Schulwochen statt, nicht in den Schulferien, den örtlichen beweglichen Feiertagen/Brückentagen und den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg/Reutlingen/Hohbuch.

Der Monatsbeitrag wird bis zum 10. jeden Monats vom Schüler/Erziehungsberechtigten auf das unten genannte Konto überwiesen. 

 

Der Monatsbeitrag ist auf 12 Monate berechnet und monatlich durch zu entrichten, auf folgendes Konto: 

 

Kontoinhaber: 

Reitharmonie Berggötz 
IBAN: DE 05 6425 1060 0013 7109 23 
BIC: Solades1FDS 

 

 

(3) Zusatzangebote (saisonbezogen): Preise für saisonale Zusatzangebote sind abhängig vom Umfang der Leistung und werden in dem Angebot bezogenen Ausschreibungen auf der Webseite und dem Buchungstool angegeben. Sie werden für den Reitschüler deutlich erkennbar hinterlegt und sind von diesem bei Buchung zu bestätigen. 

 

(4) Rabattstufen einer Clubmitgliedschaft wie der PonyZwerge, PonyReitVoltis oder PonyProfis erhalten 10€ Rabatt bei Inanspruchnahme einer weiteren Online buchbaren Dienstleistung der Reitharmonie. 

 

Geschwisterkinder erhalten 15% Rabatt auf dem gesamten Monatsbeitrag beider Kinder im Gruppentarif, sprich unseren PonyZwergen, ReitVoltis und Ponyprofis.  10 € Rabatt bei sonstigen Angeboten, wie z.B. Einzelstunden oder Ferienprogrammen. 

 

§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf 

 

Die Reitharmonie Reutlingen vergibt Reitstunden nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdienst. Der Abschluss einer “Pony Club Mitgliedschaft” erfolgt über unser Online-Anmeldeformular. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu dem angegebenen Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können. Bei der Buchung kann der Reitschüler zwischen den 
§2 a) bis e)  aufgeführten Leistungsangeboten auswählen. Der Widerruf ist ausgeschlossen. 

 

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung 

 

(1) Die Mindestlaufzeit des mit uns geschlossenen Vertrages beträgt zunächst 3 Monate. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 3 Monate, wenn der Vertrag nicht durch uns oder von dem Reitschüler vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. 

(2) Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1Monat bis zum Ende des entsprechenden Quartal Monats durch uns oder den Reitschüler gekündigt werden. Maßgeblich ist hierbei der Vertragsbeginn. 

(3) Dem Reitschüler steht ein Sonderkündigungsrecht zu, 
a) mit sofortiger Wirkung, sofern der Reitschüler den Nachweis einer ärztlich bescheinigten Krankheit erbringt, die eine Nichtausführung des Reitunterrichts über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zur Folge hat. Das Entgelt für den Monat, in dem der Reitschüler die Kündigung erklärt, wird nicht erstattet. 
b) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende, wenn nachweislich eine schulische oder berufliche Veränderung dazu führt, dass der Unterrichtstermin nicht mehr eingehalten werden kann und sich zudem unter Wahrung unserer, sowie auch den Interessen des Reitschülers kein geeigneter Alternativtermin binnen der einmonatigen Frist finden lässt. 
c) mit sofortiger Wirkung, zu dem Tag, an dem wir unsere AGB inhaltlich maßgeblich für den Kunden ändern und der Reitschüler innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Änderung den Vertrag kündigt. Erfolgt keine Kündigung in vorgenannter Frist, gilt die Zustimmung des Reitschülers zur Änderung der AGB als erteilt und der Vertrag besteht auf Grundlage der geänderten AGB fort. 

 

 

§ 6 Durchführung des Reitunterrichts sowie Verhinderung

 

Die Gruppenkurse/-Unterricht finden in den Schulwochen statt, nicht in den Schulferien, den örtlichen beweglichen Feiertagen/Brückentagen und den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg/Reutlingen/Hohbuch. Eine Erstattung der in diesem Zeitraum anfallenden Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht, da unsere vorbeschriebene Verhinderung im Rahmen der Clubmitgliedschaft/Gruppenstunden bei der Preiskalkulation bereits berücksichtigt ist. Überdies sind einzelfallbezogene Verhinderungen möglich, welche dem Reitschüler rechtzeitig mitgeteilt werden. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Reitunterrichts. Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen. 

(4) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht sowie Auszahlung. 

a) Einzel- und Therapiestunden die nicht, oder nicht innerhalb von 24 Stunden abgesagt wurden, werden voll in Rechnung gestellt. 

b) Unterrichtsstunden die vom Lehrer versäumt werden, werden nach Absprache nachgeholt oder ausbezahlt. 

§ 7 Auskunftspflicht des Reitschülers 

(1) Der Reitschüler ist uns gegenüber verpflichtet, uns vor der Durchführung des Reitunterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc. 

(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogenen Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist uns die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 

(3) Wir sichern einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu. 

 

 

§ 8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung 

(1) Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände und die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, § 6 Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Reitschüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme unserer Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist uns, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen. 

(2) Der Reitschüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt. 

(3) Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:

 a) Reithelm: Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Reithelmes oder Fahrradhelmes ist verpflichtend. Erfüllt der Helm nicht oder nicht mehr die sicherheitsrelevanten Vorgaben (bspw. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), so ist er umgehend durch einen geeigneten Helm auszutauschen. 

 

b) Schuhwerk: Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen, mit leichtem Absatz und rutschfestem, jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt. 

 

c) Handschuhe: Das Tragen von für den Reitschüler geeigneten Reithandschuhen ist ebenfalls verpflichtend. 

 

(4) Erscheint der Reitschüler ohne die in § 8 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so dürfen wir, wenn in angemessener Zeit durch den Reitschüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an uns zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht. 

 

(5) Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Reitschüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung untersagt. 

 

(6) Der Reitschüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden. 

 

(7) Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs unserer Betriebsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Reitunterrichts sowie zum Verweis von unserem Betriebsgelände. 

 

 

(8) Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweilig aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst sind die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule, sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände. 

 

(9) Reitschülern, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten oder online gebuchten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinausgehend in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Reitschülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet, während der Öffnungszeiten auf dem Gelände der Reitharmonie Reutlingen zu bleiben. Hierfür wird von unserer Seite keine Haftung übernommen. 

 

Wir haften nicht für die Schäden, welche sich der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. der Benutzung der Einrichtung zuzieht, desgleichen nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände, es sei denn, der Schaden resultiert aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, die uns zuzurechnen sind.

 

Aufsichtspersonen sind dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass der Reitunterricht nicht gestört wird. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, zum Reitunterricht mitgebrachte Utensilien (bspw. Kinderwägen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrträchtig abzustellen und Kinder sowie andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen. 

 

(10) Das Betreten unserer Stallungen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern auf besprochenen Stallbereichen und Freiläufen, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Reitschüler gebuchten Leistungsangebots stehen. 

 

(11) Das Füttern sämtlicher Tiere auf unserem Betriebsgelände, insbesondere der Pferde, ist grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers statt. Zudem sind die diesbezüglich auf unserem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten. 

 

(12) Das Mitbringen eigener Hunde ist wegen der betriebseigenen Hunde untersagt. 

 

(13) Wir sind berechtigt, eine für unsere Reitschüler sowie Besucher gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält insbesondere Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf unserem Betriebsgelände sowie dem Umgang mit Pferden und der Wahrung Rechte Dritter.

 

Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Wir behalten sich vor, die AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder Änderungen notwendig wird. 

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

 

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